Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google müssen Sie Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speichern einholen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie zur Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten zur Anzeigenpersonalisierung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
User Messaging Platform SDK
Informationen zum Einholen der Einwilligung mit dem User Messaging Platform (UMP) SDK finden Sie in unserem UMP SDK-Leitfaden. Über das UMP SDK eingeholte Einwilligungen werden automatisch an das IMA SDK weitergeleitet.
Widerruf der Einwilligung
Gemäß der DSGVO müssen Nutzer ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Unter Datenschutzoptionen finden Sie Informationen dazu, wie Sie Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Einwilligung zu widerrufen.
Einwilligung an das IMA SDK weiterleiten
Anzeigenanfragen an Google führen standardmäßig zur Auslieferung personalisierter Anzeigen. Zur Auswahl der Anzeigen wird sowohl der Content auf der Webseite oder in der App herangezogen als auch das bisherige Verhalten des Nutzers, der die Seite besucht. Google unterstützt auch die Auslieferung nicht personalisierter Anzeigen. Weitere Informationen zu personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen
Wenn Sie nicht personalisierte Anzeigen erzwingen möchten, können Sie Ihrem Anzeigen-Tag &npa=1
hinzufügen, um anzugeben, dass nur nicht personalisierte Anzeigeninhalte zurückgegeben werden sollen.
Nutzer als minderjährig kennzeichnen
Sie können Ihre Anzeigenanfragen zur Verarbeitung für minderjährige Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kennzeichnen. Mit dieser Funktion soll die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erleichtert werden. Möglicherweise gelten für Sie im Rahmen der DSGVO noch weitere rechtliche Verpflichtungen. Lesen Sie die EU-Richtlinien und wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Rechtsberater. Die Tools von Google sollen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erleichtern. Sie entbinden Publisher nicht von ihren gesetzlichen Pflichten. Weitere Informationen zu den Auswirkungen der DSGVO auf Publisher
Bei Verwendung dieser Funktion wird der Parameter TFUA (Tag For Users under the Age of Consent in Europe, „Tag für minderjährige Nutzer in Europa“) in die Anzeigenanfrage aufgenommen. Mit diesem Parameter werden personalisierte Anzeigen, einschließlich Remarketing, für die jeweilige Anzeigenanfrage deaktiviert. Außerdem werden an Drittanbieter gerichtete Anfragen deaktiviert, z. B. Tracking-Pixel und Ad-Server eines Drittanbieters. Der Parameter wirkt sich nicht auf die Verwendung der Ad Manager-Schlüssel/Wert-Paare aus. Sie müssen daher eigenverantwortlich dafür sorgen, dass Ihre Verwendung von Schlüssel/Wert-Paaren der DSGVO entspricht.
Das Hinzufügen des TFUA-Parameters in einer Anzeigenanfrage hat Vorrang vor eventuellen Einstellungen auf Website-Ebene.
Wenn Sie dieses Tag in alle Anzeigenanfragen einfügen möchten, die über Ihre Implementierung gesendet werden, hängen Sie &tfua=1
an Ihr Anzeigen-Tag an.