Einwilligung von Nutzern in Europa einholen

Gemäß der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen offenlegen und deren Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

User Messaging Platform SDK

Informationen zum Einholen der Einwilligung mit dem UMP SDK (User Messaging Platform) finden Sie in unserem Leitfaden zum UMP SDK. Über das UMP SDK eingeholte Einwilligungen werden automatisch an das IMA SDK weitergeleitet.

Gemäß der DSGVO müssen Sie die Einwilligung widerrufen können, damit Nutzer ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen können. Unter Datenschutzoptionen erfahren Sie, wie Sie Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Einwilligungsentscheidungen zu widerrufen.

Anzeigenanfragen an Google führen standardmäßig zur Auslieferung personalisierter Anzeigen. Zur Auswahl der Anzeigen wird sowohl der Content auf der Webseite oder in der App herangezogen als auch das bisherige Verhalten des Nutzers, der die Seite besucht. Google unterstützt auch die Auslieferung nicht personalisierter Anzeigen. Weitere Informationen zu personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen

Wenn Sie nur nicht personalisierte Anzeigen ausliefern lassen möchten, können Sie Ihrem Anzeigen-Tag &npa=1 hinzufügen, um anzugeben, dass nur nicht personalisierte Anzeigeninhalte zurückgegeben werden sollen.

Sie können Ihre Anzeigenanfragen zur Verarbeitung für minderjährige Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kennzeichnen. Mit dieser Funktion soll die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erleichtert werden. Möglicherweise gelten für Sie im Rahmen der DSGVO noch weitere rechtliche Verpflichtungen. Lesen Sie die EU-Richtlinien und wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Rechtsberater. Die Tools von Google sollen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erleichtern. Sie entbinden Publisher nicht von ihren gesetzlichen Pflichten. Weitere Informationen zu den Auswirkungen der DSGVO auf Publisher

Bei Verwendung dieser Funktion wird der Parameter „TFUA“ (Tag for Users under the Age of Consent in Europe, „Tag für minderjährige Nutzer in Europa“) in die Anzeigenanfrage aufgenommen. Mit diesem Parameter werden personalisierte Anzeigen, einschließlich Remarketing, für die jeweilige Anzeigenanfrage deaktiviert. Außerdem werden an Drittanbieter gerichtete Anfragen deaktiviert, z. B. Tracking-Pixel und Ad-Server eines Drittanbieters. Der Parameter wirkt sich nicht auf die Verwendung der Ad Manager-Schlüssel/Wert-Paare aus. Sie müssen daher eigenverantwortlich dafür sorgen, dass Ihre Verwendung von Schlüssel/Wert-Paaren der DSGVO entspricht.

Das Hinzufügen des TFUA-Parameters in einer Anzeigenanfrage hat Vorrang vor eventuellen Einstellungen auf Websiteebene.

Wenn Sie dieses Tag in alle Anzeigenanfragen aufnehmen möchten, die über Ihre Implementierung erfolgen, fügen Sie &tfua=1 an Ihr Anzeigen-Tag an.